Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie hier:
Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland in leichter Sprache und in Gebärdensprache
Sehr ausführliche Informationen und Links zu verschiedenen Themengebieten finden Sie auf den Seiten unseres Bundesverbands www.dgm.org
Bitte klicken Sie auf das Bild rechts —–>
Die nachfolgenden Informationen werden nicht länger gepflegt und sind somit nicht tagesaktuell:
11.01.2021 Keine allgemeine Impfempfehlung für Muskelkranke, aber Einzelfallentscheidungen
Das Intervenieren der DGM und ihrer Mitglieder hat sich gelohnt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung!
Die Ständige Impfkommission (STIKO) macht den Weg für Einzelfallentscheidungen frei. Entsprechende medizinische Stellungnahmen für die Aufnahme von Muskelkranken als Risikopatienten sind vorausgeangen und nachzulesen auf unseren Coronaseiten.
Wie das Robert-Koch-Institut jetzt berichtet, können bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Infrage kommen grundsätzlich Priorisierungsgruppe 3 (Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko) oder Priorisierungsgruppe 4 (Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko), die Zuordnung obliegt den für die Impfung Verantwortlichen.
https://www.rki.de/…/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf…
Sobald wir weitere Informationen zum Ausstellen der Atteste haben, veröffentlichen wir Entsprechendes.
01.01.2021 Bayerisches Impfkonzept
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bayerischen Impkonzept
und Sie haben die Möglichkeit, sich online für einen Impftermin zu registrieren.
23.12.2020 Aktuelle Empfehlungen der World Muscle Society zum Thema Corona-Impfstoffe
Die World Muscle Society beschäftigt sich in ihren Empfehlungen mit Fragen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen zu den neu entwickelten Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV2. Da die Entwicklung sehr dynamisch ist, werden die Empfehlungen immer wieder überprüft. Hier finden Sie die Fassung vom 23. Dezember 2020, die Prof. Dr. med. Benedikt Schoser dankenswerterweise für uns übersetzt hat.
Uns erreichen derzeit viele Anfragen von Menschen mit Muskelerkrankung und von ihren Angehörigen zum Thema der Priorisierung der einzelnen Risikogruppen und der weiteren zu impfenden Personen. Die DGM bleibt gemeinsam mit ihren Dachverbänden dran, sich für die Anliegen ihrer Mitglieder einzusetzen.
29.07.2020 Hygienekonzept der BAG/LAG zur Wiederaufnahme der Gruppentreffen in der Selbsthilfe
Mit der stufenweisen Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen in Deutschland werden nun, nach und nach, auch örtliche Treffen der Selbsthilfegruppen wieder möglich. Das nachfolgende Hygienekonzept soll Orientierung und Empfehlungen geben, wie eine Wiederaufnahme der Gruppentreffen unter Einhaltung der bestehenden Hygienemaßnahmen möglich ist.
Sehr gerne geben wir Ihnen folgende Informationen der BAG/LAG für Ihre Gruppentreffen weiter:
1 Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Gruppentreffen in der Selbsthilfe
2 Checkliste zur Vorbereitung auf die Gruppentreffen – bearbeitbar
3 Einverständniserklärung und Symptomabfrage – ausfüllbar
4 Hinweisschild Hygienekonzept Gruppentreffen
Erhöhung des Pflegehilfsmittelsatzes ab 01.04.2020:
Rückwirkend ab 1. April 2020 gilt, dass zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 60,- Euro monatlich über die Krankenkassen abgerechnet werden können (bisher waren es 40,- Euro pro Monat). Die Verordnung erschien im Bundesanzeiger vom 30.04.2020.
Wir geben hier den betreffenden §4 auszugsweise wieder. Den Link zum Download des kompletten Bundesanzeigers finden Sie am Ende des Beitrags.
Bundesministerium für Gesundheit
Verordnung
zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen
der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer
und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung
– COVID-19-VSt-SchutzV)Vom 30. April 2020
Auf Grund des § 5 Absatz 2 Nummer 4 und 7 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
§4
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag stellt zugleich die Vergütung dar, die ein Leistungserbringer für die Versorgung eines Pflegebedürftigen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln monatlich höchstens beanspruchen kann, ohne dass es insoweit einer Änderung der Verträge nach § 78 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bedarf. Die Sätze 1 und 2 sind vorbehaltlich des Fortbestehens der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur solange an- zuwenden, wie § 150 des Elften Buches Sozialgesetzbuch auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 152 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gilt. Maßgeblich für die Vergütung zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in der in Satz 1 genannten Höhe ist der Tag der Leistungserbringung und im Fall einer Kostenerstattung im Sinne von § 40 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch das Kaufdatum.
§5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektions- schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, außer Kraft.
Bonn, den 30. April 2020
Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
Den Bundesanzeiger können Sie hier lesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/COVID-19-VSt-SchutzV.pdf
gültig ab 04.05.2020:
In begrenztem Umfang sind in unseren Beratungsstellen oder im Rahmen von Hausbesuchen wieder persönliche Gespräche möglich.
Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit unseren Beraterinnen in Verbindung.
gültig ab 23.03.2020:
Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern werden Beratungsgespräche nicht mehr persönlich durchgeführt.
Unsere Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen München, Erlangen und Würzburg sind jedoch weiterhin für Sie da und stehen Ihnen beratend zu den gewohnten Zeiten telefonisch und per Email zur Seite.
Für diese Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben!
22.03.2020, 13 Uhr
Lesen Sie hier den Beschluss, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 gefasst haben:
Hier finden Sie Hinweise zu den am 20.03.2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen in Bayern und Antworten auf die häufigsten Fragen, aktualisiert am 22.03.2020:
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
18.03.2020
Ab sofort finden keine körperlichen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst MDK statt.
Weitere Infos finden Sie hier:
Die folgenden Hinweise zum Covid-19-Virus wurden der DGM von Univ. Prof. Dr. med. Simone Spuler und Dr. Elisabetta Gazzerro speziell für Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen zur Verfügung gestellt:
Hier finden Sie aktuelle Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Stand 12.03.2020:
https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus.pdf
Tagesaktuelle, ausführliche Informationen erhalten Sie über die folgenden Seiten, die der NDR zur Verfügung stellt. Hier erklärt Herr Prof. Dr. Christian Drosten (Leiter der Virologie an der Berliner Charité) in seinen „Corona-Updates“ die aktuelle Situation.
Sie können sich die Informationen sowohl als Podcasts zum Anhören als auch als Manuskripte zum Lesen herunterladen.
Die Podcasts finden Sie hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html
Die Manuskripte finden Sie hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Coronavirus-Update-Die-Podcast-Folgen-als-Skript,podcastcoronavirus102.html
Passen Sie gut auf sich auf,
denken Sie auch an eine gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf und bewahren Sie sich – trotz allem – Ihre Zuversicht.